Mietbedingungen
§ 1 Der Mieter verpflichtet sich nur Veranstaltungen durchzuführen, deren Inhalt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen liegen.
§ 2 Der Zeitraum der Miete beträgt 22 Stunden und wird im Folgenden Mietzeit genannt. Diese beginnt um 13 Uhr des gebuchten Tages und endet um 11 Uhr des Folgetages.
§ 3 Mit Überweisung des in der Rechnung erhobenen Anzahlungs-Betrages, wird die Event-Location Metropol verbindlich gebucht. Werden keine oder nur anteilige Zahlungseingänge nach Überschreitung des Fälligkeitsdatums festgestellt, so erlischt der Anspruch auf Vermietung. Sofern die Mietabsicht (spätestens 14 Tage vor dem Mietdatum) nicht schriftlich abgesagt wird, bleibt die Forderung in Höhe von 100% bestehen.
§ 4 Wenn die Buchung 15-28 Tage vor der Veranstaltung abgesagt wird, sind 75 % der Forderung fällig. Nach Bezahlung der Anzahlung, also nach verbindlicher Buchung, bis spätestens 29 Tage vor der Veranstaltung, wird die Anzahlung unter der Voraussetzung zurückgezahlt, dass ein neuer Mieter gefunden wird. Ansonsten wird die Anzahlung nicht zurückerstattet.
§ 5 Der Mieter erhält den Schlüssel zur Nutzung des Metropols zu Beginn der Mietzeit. Bei Schlüsselabgabe muss die Ordnung wiederhergestellt sein, das Metropol muss besenrein, frei von starken Verschmutzungen und frei von Kaugummiresten übergeben werden. Kaugummireste an Möbeln u.a. Einrichtungsgegenständen (drinnen und draußen) sind vollständig zu entfernen, ansonsten wird der Mieter schadensersatzpflichtig. Die endgültige Abnahme erfolgt nach Endreinigung durch unser Reinigungsteam. Zum Metropol gehören der Innenbereich, die Terrasse und das eingezäunte Gelände.
Der Parkplatz ist ebenfalls von Glasbruch und Verschmutzungen zu reinigen. Die Terrasse ist von Kaugummiresten zu befreien.
§ 6 Bei Verlust des Schlüssels entstehen dem Mieter Kosten in Höhe von 1000,00 e.
§ 7 Kosten, die durch Nacharbeiten und/oder Schäden entstehen, werden mit der Mietkaution verrechnet. Sollten die Kosten die Höhe der Mietkaution überschreiten, so werden diese dem Mieter in Rechnung gestellt.
§ 8 Der Mieter hat dem Metropol vor Mietbeginn eine Haftpflichtversicherung im Original vorzulegen, die Mietsachschäden von Dritten einschließt. Eine Kopie davon ist dem Metropol zu übergeben. Gleiches gilt für den Personalausweis des Rechnungsempfängers.
§ 9 Der Mieter hat für die Entsorgung des entstandenen Mülls aufzukommen. Die Entsorgung des Abfalls kann gegen eine Aufwandsentschädigung vom Metropol übernommen werden.
§ 10 Im Mietpreis der Event-Location inbegriffen sind:
- Die technische Ausstattung
- Stühle und Tische
- Die Küchennutzung und die Endreinigung
- Ein abschließbarer Raum hinter der Garderobe
- Die Garderobe
- Der Tresor
Mit Überweisung des Anzahlungs-Betrages werden die Mietbedingungen akzeptiert.
Nebenabreden sind schriftlich zu fixieren.
§ 11 Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass der höchstzulässige Lärmpegel während der Mietdauer nicht überschritten wird. Diese orientieren sich an den Höchstwerten für Gewerbegebiete und betragen tagsüber (06:00 – 22:00 Uhr) maximal 65 dB und nachts (22:00-06:00 Uhr) maximal 50 dB.
§ 12 Corona-Pandemie Hinweis: Sollte eine Veranstaltung während der Corona-Pandemie nicht stattfinden können oder wird von der Gemeinde nicht gestattet, so wird die Anzahlung rückerstattet. Sollte schon eine Kaution gezahlt worden sein, so wird diese auch wieder erstattet.